AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) HR Rohrreinigung / Sanierung Stand: Februar 2025 I. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Firma HR Rohrreinigung / Sanierung (nachfolgend „AN“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „AG“). Sie gelten auch dann, wenn in späteren Verträgen nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, der AN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Grundlage unserer Tätigkeit sind ausschließlich die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. II. Zustandekommen des Vertrags Alle angebotenen Arbeiten werden erst nach schriftlicher Auftragserteilung durch den AG begonnen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der AN eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat oder mit der Ausführung der Arbeiten beginnt. III. Angebote und Kostenvoranschläge Angebote und Kostenvoranschläge des AN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden. Der AN behält sich vor, bei unvorhergesehenem Mehraufwand oder geänderten Umständen den Preis entsprechend anzupassen. Der AG wird über solche Anpassungen unverzüglich informiert. IV. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der AG hat dem AN alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, insbesondere vorhandene Pläne des Leitungssystems. Besondere Arbeitserschwernisse oder -erleichterungen (z.B. Hebeanlagen, Schäden am Leitungssystem, abweichende Ausführungen von Planunterlagen, besonders gefährdete Materialien wie Kunststoff, Eternit oder Blei; steckengebliebene Werkzeuge; chemische Rohrreiniger; Fremdkörper wie Betonreste oder Wurzeln; verdeckte Kontrollöffnungen; Abweichungen von DIN-Vorgaben), sind frühestmöglich vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Gleiches gilt für frühere erfolglose Versuche zur Problemlösung. Während der Arbeiten ist der AG verpflichtet, den Mitarbeitern des AN Zugang zu allen relevanten Teilbereichen der Anlage zu verschaffen und sicherzustellen, dass die Anlage währenddessen nicht benutzt wird. Nach Abschluss der Arbeiten hat der AG unverzüglich eine Kontrolle durchzuführen und etwaige Beanstandungen sofort mitzuteilen. Bei Einsatz von Schwerlastfahrzeugen hat der AG sicherzustellen, dass Anfahrt, Aufstellung und Abfahrt auf einer befestigten Zufahrt möglich sind (maximale Belastbarkeit bis 26 Tonnen). Der Gefahrenbereich ist freizuräumen oder auf mögliche Risiken hinzuweisen. Für Schäden aufgrund unvollständiger oder falscher Informationen haftet der AN nicht. V. Arbeitsausführung & Termine Die Bestimmung des Arbeitsumfangs sowie Art und Weise der Durchführung obliegt allein dem AN im Rahmen des erteilten Auftrags. Der AN darf sich geeigneter Dritter bedienen. Vom AN unverschuldete Wartezeiten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Termine durch den AG behält sich der AN vor, mindestens An- und Abfahrt sowie eine halbe Stunde Arbeitszeit in Rechnung zu stellen. Vereinbarte Termine gelten vorbehaltlich höherer Gewalt (z.B. Unwetterereignisse), technischer Defekte oder sonstiger vom AN nicht zu vertretender Umstände als annähernd vereinbart („ca.-Termine“). Die Arbeiten erfolgen nach anerkanntem Stand der Technik sowie bestem Wissen und Gewissen. Vom AN erstellte Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. VI. Haftungsausschlüsse Der AN übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden bei: Arbeiten an defekten, verrotteten oder nicht DIN-gerecht installierten Anlagen. Anlagen mit unzugänglichen Teilbereichen oder während Nutzung durch den AG. Widerstandsfähigen Ablagerungen/Verstopfungen (z.B. Beton in Kunststoffrohren). Austretenden Inhalten aus Anlagen. Arbeiten an Rohr-Abzweigungen mit ungünstigem Einlaufwinkel (>45°). Verlust von Werkzeugen ohne Verschulden des AN. Entfernung/Wiedereinbau alter Siphons/Dichtungen sowie Silikonfugenarbeiten. Schäden infolge vorheriger unsachgemäßer Reparaturversuche Dritter. VII. Vergütung & Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (außer gegenüber Verbrauchern). Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnet der AN Mahnkosten von 7,- € pro Mahnung sowie Verzugszinsen gemäß gesetzlicher Regelung (§288 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Ein Teilanspruch auf Vergütung besteht auch dann, wenn die Leistung aufgrund eines Mangels an der Anlage oder einer Anweisung des AG unausführbar wurde und dies vom AN nicht zu vertreten ist. VIII. Geschäftszeiten & Überstundenzuschlag Geschäftszeiten: Montag – Freitag 08:00 – 17:00 Uhr Für Arbeiten außerhalb dieser Geschäftszeiten wird ein Überstundenzuschlag in Höhe von 50 % pro angefangener Stunde erhoben. Dies gilt auch dann anteilig für jede angefangene Stunde ab Überschreiten der regulären Geschäftszeit um 17:00 Uhr (Beispiel: Beginn um 15:00 Uhr mit Ende nach 17:00 Uhr führt dazu, dass jede angefangene Stunde nach 17:00 Uhr mit diesem Zuschlag berechnet wird). IX. Gewährleistung Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen (spätestens innerhalb einer Woche). Dem AN ist Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen. Erst bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung kann gemindert oder bei erheblichen Mängeln zurückgetreten werden; geringfügige Mängel berechtigen nicht zum Rücktritt. X. Haftungsbeschränkung Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der AN nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten („Kardinalpflichten“), begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Schaden bei Vertragsschluss. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit oder Ansprüchen nach Produkthaftungsgesetz. XI. Übertragbarkeit & Aufrechnung Der AN darf Rechte/Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des AG auf Dritte übertragen. Eine Aufrechnung durch den AG gegen Forderungen des AN ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig. XII. Datenschutz & Verwendung von Fotos Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und vertraulich behandelt; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des AG. Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass während der Arbeit angefertigte Fotos vom AN anonymisiert für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Der AN verpflichtet sich dabei sicherzustellen, dass anhand dieser Fotos keinerlei Rückschlüsse auf die Identität oder den Wohnort des AG möglich sind. XIII. Schriftformklausel Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel selbst sowie Nebenabreden/Zusicherungen jeglicher Art. XIV. Erfüllungsort & Gerichtsstand Erfüllungsort ist Sitz des Auftragnehmers (Besigheim). Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten/juristischen Personen öffentlichen Rechts ist ebenfalls Besigheim bzw., falls dort kein zuständiges Gericht existiert, das nächstgelegene zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts/CISG (UN-Kaufrecht). XV. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit übriger Bestimmungen hiervon unberührt; unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) HR Rohrreinigung / Sanierung Stand: Februar 2025 I. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Firma HR Rohrreinigung / Sanierung (nachfolgend „AN“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „AG“). Sie gelten auch dann, wenn in späteren Verträgen nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, der AN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Grundlage unserer Tätigkeit sind ausschließlich die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. II. Zustandekommen des Vertrags Alle angebotenen Arbeiten werden erst nach schriftlicher Auftragserteilung durch den AG begonnen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der AN eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat oder mit der Ausführung der Arbeiten beginnt. III. Angebote und Kostenvoranschläge Angebote und Kostenvoranschläge des AN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden. Der AN behält sich vor, bei unvorhergesehenem Mehraufwand oder geänderten Umständen den Preis entsprechend anzupassen. Der AG wird über solche Anpassungen unverzüglich informiert. IV. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der AG hat dem AN alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, insbesondere vorhandene Pläne des Leitungssystems. Besondere Arbeitserschwernisse oder -erleichterungen (z.B. Hebeanlagen, Schäden am Leitungssystem, abweichende Ausführungen von Planunterlagen, besonders gefährdete Materialien wie Kunststoff, Eternit oder Blei; steckengebliebene Werkzeuge; chemische Rohrreiniger; Fremdkörper wie Betonreste oder Wurzeln; verdeckte Kontrollöffnungen; Abweichungen von DIN-Vorgaben), sind frühestmöglich vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Gleiches gilt für frühere erfolglose Versuche zur Problemlösung. Während der Arbeiten ist der AG verpflichtet, den Mitarbeitern des AN Zugang zu allen relevanten Teilbereichen der Anlage zu verschaffen und sicherzustellen, dass die Anlage währenddessen nicht benutzt wird. Nach Abschluss der Arbeiten hat der AG unverzüglich eine Kontrolle durchzuführen und etwaige Beanstandungen sofort mitzuteilen. Bei Einsatz von Schwerlastfahrzeugen hat der AG sicherzustellen, dass Anfahrt, Aufstellung und Abfahrt auf einer befestigten Zufahrt möglich sind (maximale Belastbarkeit bis 26 Tonnen). Der Gefahrenbereich ist freizuräumen oder auf mögliche Risiken hinzuweisen. Für Schäden aufgrund unvollständiger oder falscher Informationen haftet der AN nicht. V. Arbeitsausführung & Termine Die Bestimmung des Arbeitsumfangs sowie Art und Weise der Durchführung obliegt allein dem AN im Rahmen des erteilten Auftrags. Der AN darf sich geeigneter Dritter bedienen. Vom AN unverschuldete Wartezeiten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Termine durch den AG behält sich der AN vor, mindestens An- und Abfahrt sowie eine halbe Stunde Arbeitszeit in Rechnung zu stellen. Vereinbarte Termine gelten vorbehaltlich höherer Gewalt (z.B. Unwetterereignisse), technischer Defekte oder sonstiger vom AN nicht zu vertretender Umstände als annähernd vereinbart („ca.-Termine“). Die Arbeiten erfolgen nach anerkanntem Stand der Technik sowie bestem Wissen und Gewissen. Vom AN erstellte Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. VI. Haftungsausschlüsse Der AN übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden bei: Arbeiten an defekten, verrotteten oder nicht DIN-gerecht installierten Anlagen. Anlagen mit unzugänglichen Teilbereichen oder während Nutzung durch den AG. Widerstandsfähigen Ablagerungen/Verstopfungen (z.B. Beton in Kunststoffrohren). Austretenden Inhalten aus Anlagen. Arbeiten an Rohr-Abzweigungen mit ungünstigem Einlaufwinkel (>45°). Verlust von Werkzeugen ohne Verschulden des AN. Entfernung/Wiedereinbau alter Siphons/Dichtungen sowie Silikonfugenarbeiten. Schäden infolge vorheriger unsachgemäßer Reparaturversuche Dritter. VII. Vergütung & Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (außer gegenüber Verbrauchern). Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnet der AN Mahnkosten von 7,- € pro Mahnung sowie Verzugszinsen gemäß gesetzlicher Regelung (§288 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Ein Teilanspruch auf Vergütung besteht auch dann, wenn die Leistung aufgrund eines Mangels an der Anlage oder einer Anweisung des AG unausführbar wurde und dies vom AN nicht zu vertreten ist. VIII. Geschäftszeiten & Überstundenzuschlag Geschäftszeiten: Montag – Freitag 08:00 – 17:00 Uhr Für Arbeiten außerhalb dieser Geschäftszeiten wird ein Überstundenzuschlag in Höhe von 50 % pro angefangener Stunde erhoben. Dies gilt auch dann anteilig für jede angefangene Stunde ab Überschreiten der regulären Geschäftszeit um 17:00 Uhr (Beispiel: Beginn um 15:00 Uhr mit Ende nach 17:00 Uhr führt dazu, dass jede angefangene Stunde nach 17:00 Uhr mit diesem Zuschlag berechnet wird). IX. Gewährleistung Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen (spätestens innerhalb einer Woche). Dem AN ist Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen. Erst bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung kann gemindert oder bei erheblichen Mängeln zurückgetreten werden; geringfügige Mängel berechtigen nicht zum Rücktritt. X. Haftungsbeschränkung Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der AN nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten („Kardinalpflichten“), begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Schaden bei Vertragsschluss. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit oder Ansprüchen nach Produkthaftungsgesetz. XI. Übertragbarkeit & Aufrechnung Der AN darf Rechte/Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des AG auf Dritte übertragen. Eine Aufrechnung durch den AG gegen Forderungen des AN ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig. XII. Datenschutz & Verwendung von Fotos Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und vertraulich behandelt; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des AG. Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass während der Arbeit angefertigte Fotos vom AN anonymisiert für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Der AN verpflichtet sich dabei sicherzustellen, dass anhand dieser Fotos keinerlei Rückschlüsse auf die Identität oder den Wohnort des AG möglich sind. XIII. Schriftformklausel Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel selbst sowie Nebenabreden/Zusicherungen jeglicher Art. XIV. Erfüllungsort & Gerichtsstand Erfüllungsort ist Sitz des Auftragnehmers (Besigheim). Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten/juristischen Personen öffentlichen Rechts ist ebenfalls Besigheim bzw., falls dort kein zuständiges Gericht existiert, das nächstgelegene zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts/CISG (UN-Kaufrecht). XV. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit übriger Bestimmungen hiervon unberührt; unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.